Startseite
Achtung, öffnet in einem neuen Fenster. PDFDruckenE-Mail

griech. protokollon: [den amtlichen Papyrusrollen] vorgeleimtes [Blatt]

Der Begriff Protokoll bezeichnet ganz allgemein die förmliche Niederschrift der wesentlichen Punkte einer öffentlichen oder privaten Sitzung, Versammlung oder Verhandlung. Die vielfältigen Nebenbedeutungen des Begriffs - etwa im Bereich der STVO ("Knöllchen"), als Bezeichnung für die Eröffnungsformel einer mittelalterlichen Urkunde oder als Bezeichnung für die Gesamtheit der im diplomatischen Verkehr zu beachtenden Höflichkeitsregeln u.v.a.m. - interessieren uns hier nicht. Das Protokoll als formalisierte Niederschrift hat sachlichen Ansprüchen zu genügen: Es geht um die wertungsfreie und präzise Wiedergabe dessen, was verhandelt wurde. Kürze und Sachadäquatheit stehen dabei auch im Unterrichts- und Studienalltag vor literarischen Qualitäten und Spannungsaufbau. Die beiden gängigen Protokollformen sind das Ergebnisprotokoll, das sich auf die Wiedergabe der Verhandlungsergebnisse beschränkt, und das Verlaufsprotokoll, das darüber hinaus noch den Gang der Argumentation nachzuzeichnen versucht.

© JK