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Abhandlung

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(1) Im 17. Jahrhundert im deutschsprachigen Drama (z.B. bei Andreas Gryphius) die Bezeichnung für den Akt.

(2) Eine streng wissenschaftliche Untersuchung und Darstellung eines Problems oder Gegenstands. Die Abhandlung erlaubt von allen informierenden Textformen den geringsten literarischen Spielraum. Ästhetischen Genuß zieht der Leser allenfalls aus der methodischen Stringenz der Gedankenführung und der Angemessenheit, Bündigkeit und Klarheit der Darstellung. Prinzipiell soll das Vorgehen einer Abhandlung strikt methodisch orientiert sein: systematisch gliedernd, logisch folgernd, lückenlos anhand von Fakten und mit "objektivem" Anspruch argumentierend, sachlich, schmucklos und ironiefrei. Die älteste Form der Abhandlung ist der Traktat.

© JK

Sekundärliteratur

  • H. Belke: Literarische Gebrauchsformen, Düsseldorf 1973.