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Permission

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Ein Redner stellt dem Zuhörenden anheim, seine Entscheidung (z.B. die eines Richters oder Gegners) in voller Freiheit selber zu treffen. Ein angesprochener Richter wird z.B. nach dem Schlußplädoyer des Staatsanwalts aufgefordert, sein Urteil völlig unabhängig von dem Gesagten zu fällen, obwohl der Staatsanwalt zuvor mit seinem Plädoyer ja gerade erreichen wollte, daß der Richter von der Argumentationsweise der Anklage überzeugt wurde. Der Redende ist überzeugt, daß ein Urteil, das nicht seiner Empfehlung folgt, zum Nachteil des Angeredeten ist, trotzdem läßt er dem Angeredeten als 'letztes Mittel' der Rhetorik scheinbar die volle Freiheit, ungefähr nach dem Motto: "Wer nicht hören will, muß fühlen."

©rein